Regelung zur Handynutzung
In der kompletten Schulzeit/Unterrichtszeit ist die Nutzung der Handys nicht gestattet.
Es darf nichts damit gemacht werden, was die Persönlichkeitsrechte anderer verletzt (Aufnahmen, Fotos, Videos) und nichts, was andere stört (Lautsprecher bleiben aus, lautstarkes telefonieren ist unerwünscht).
Telefonate (Elternanrufe) sollen weiterhin vom Sekretariat aus getätigt und nicht mit dem eigenen Handy geführt werden.
Nach dem Schulgesetz haben alle Mitarbeiter der Schule das Recht, das Handy bei Verstößen gegen diese Regelung zeitweise an sich zu nehmen.